Plan zur Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenschmuggels

USAID finanziertes Projekt "Biodiversity Conservation Activity"

Zur Einhaltung der WWF "trafficking in persons" (TIP) policy hat der Forschungsverbund Berlin e.V. (FVB) im Rahmen der USAID Biodiversity Conservatioon Activity diesen Anti-Menschenhandels-Compilance-Plan entwickelt.

Der Forschungsverbund Berklin e.V. verpflichtet sich zur Einhaltung der folgenden Standards, um jegliche Form von Menschenhandel zu vermeiden:

1. Der FVB verpflichtet sich, Forschungsaktivitäten in einer Weise durchzuführen, die die Menschenrechte respektiert, einschließlich der Ablehnung von Menschenhandel und Zwnagsarbeit in jeglicher Form. FVB-Mitarbeiter dürfen sich nicht an den folgenden verbotenen TIP-bezogenen Aktivitäten beteiligen:

  • Menschenhandel (zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, in Ergänzung zum UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität);
  • Verschaffung kommerzieller sexueller Handlungen;
  • Ausnutzung von Zwangsarbeit;
  • Handlungen, die den Menschenhandel direkt unterstützen oder fördern

Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie führt zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

2. Alle FVB-Mitarbeiter im Rahmen der USAID Biodiversity Conservation Activity sind verpflichtet, mögliche Verstöße sofort an den Geschäftsführer des FVB zu melden. Alle neuen Mitarbneiter im Rahmen der USAID Biodiversity Conservation Activity erhalten ein Exemplar der AHTCP und sind verpflichtet, jährlich zu bestätigen, dass sie die Richtlinie zum Menschenhandel erhalten und überprüft haben.

3. Unterauftragnehmer und Bieter, die mit dem FVB zusammenarbeiten, müssen erklären, dass sie die Vorschriften gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch im Sinne des Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. Die Erklärung ist verpflichtend für die Durchführung von Einkaufs- und Beschaffungsvorgängen.

4. Der FVB setzt Personalvermittlungsfirmen nur für Verwaltungsmitarbeiter, nicht für wissenschaftliche Mitarbeiter und nicht für Mitarbeiter in Drittmittelprojekten ein. In den Fällen, in denen Personalvermittlungsfirmen eingesetzt werden, setzt dder FVB nur Personalvermittlungsfirmen mit geschulten Mitarbeitern ein und wird keine Personalvermittler einsetzen, die von potentiellen Mitarbeitern Vermittlungsgebühren verlangen. Die Löhne müssen den Anforderungen des Gastlandes entsprechen.

5. In Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes(TVöD) muss jedes Arbeitsdokument eines Mitarbeiters (Arbeitsvertrag, Einstellungsangebot oder andere erforderliche Arbeitsunterlagen) in einer Sprache abgefasst sein, die der Mitarbeiter versteht. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt der FVB eine englischsprachige Abschrift zur Verfügung. Das Arbeitsdokument des Mitarbeites enthält Details wie eine Arbeits-/Positionsbeschreibung, Lohn, Arbeitsort(e), Arbeitstage, Wohnunterkunft(en) und damit verbundene Kosten (falls zutreffend), Hin- und Rücktransportvereinbarungen (falls zutreffend) und den Inhalt der geltenden Gesetze und Vorschriften. Normalerweise stellt der FVB keine Unterkunft zur Verfügung. Für den Fall, dass der FVB im Rahmen der USAID Biodiversity Conservation Activity eine Unterkunft zur Veerfügung stellen oder arrangieren muss, wird eine solche Unterkunftbereitgestellt, die den Wohn-und Sicherneitsstandards des Gastlandes entspricht.