Gute wissenschaftliche Praxis

Gute wissenschaftliche Praxis ist die Voraussetzung für exzellente, international wettbewerbsfähige und glaubwürdige Forschung. Das Institut hat daher "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" aufgestellt und umgesetzt. Diese Regeln beruhen auf einem Vorstandsbeschluss der Direktorinnen und Direktoren des Forschungsverbunds Berlin e.V., den Leitlinien der Leibniz-Gemeinschaft sowie den DFG-Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“.

Die "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" werden an alle wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen des IZW weitergegeben. Jede bzw. jeder neue Institutsmitarbeiter/in wird durch die Ombudsperson des IZW über Richtlinien und entsprechende Dokumente informiert. Um gerade jüngere, noch am Anfang ihrer Karriere stehende Nachwuchswissenschaftler/in, auf die Bedeutung wissenschaftlicher Integrität aufmerksam zu machen, ist ein Seminar zu guter wissenschaftlicher Praxis integraler Bestandteil der strukturierten Doktorandenausbildung am IZW.

Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet, Forschung gemäß internationaler Standards durchzuführen und ein gründliches Qualitätsmanagement zu implementieren. Alle Methoden und Ergebnisse müssen sorgfältig dokumentiert und gespeichert werden, um einerseits Transparenz und die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen und um andererseits alle Ergebnisse einer kritischen Prüfung unterziehen zu können. Wissenschaftler/innen müssen die Arbeit anderer Forscher/innen respektieren und deren Leistungen entsprechend würdigen, wenn sie ihrer eigenen Forschung nachgehen und ihre Ergebnisse publizieren. Das IZW betont dabei im Besonderen die folgenden Aspekte:

  • die Verantwortung und Betreuungsaufgaben von Teamleitungen sowie die Kooperation von Forschungsgruppen untereinander sicherzustellen,
  • die verantwortungsvolle und erstklassige Betreuung von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern/innen zu garantieren,
  • die Umsetzung von Standardprozeduren für die sorgfältige Dokumentation aller Methoden, Primärdaten und Forschungsergebnisse für jede einzelne wissenschaftliche Publikation sowie ihre Aufbewahrung über einen Zeitraum von 10 Jahren,
  • sicherzustellen, dass alle Autorinnen und Autoren von Manuskripten gemeinsam die Verantwortung für ihre Manuskripte tragen und auch explizit dokumentieren, dass sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis bei ihrer Forschungsarbeit und bei der Vorbereitung der Ergebnisse und Manuskripte befolgt und angewandt haben,
  • bei der Evaluierung wissenschaftlicher Arbeit Originalität und Exzellenz über quantitative Kriterien zu stellen.

Ombudspersonen am Leibniz-IZW

Prof. Dr. Jennifer Schön
Tel.: +49(0)30 5168 611
E-Mail: schoen@izw-berlin.de

Dr. Alexandre Courtiol (Stellvertretung)
Tel.: +49(0)30 5168 331
E-Mail: courtiol@izw-berlin.de

Weiterführende Links

Deutschland/EU
Gesetz für besseren Schutz hinweisgebender Personen
Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

DFG
Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Verfahren bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Pressemitteilungen der DFG zu Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der letzten zehn Jahre

Leibniz-Gemeinschaft
Empfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Kodex gute wissenschaftliche Praxis
Leitsätze unseres Handelns
Verfahrungsordnung Ethik der Forschung
Leitlinie gute wissenschaftliche Praxis
Wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt
Beirat Integrität
Ethik der Forschung
Wegweiser zum Umgang mit Konflikten und Klärungsstelle

Forschungsverbund Berlin
Ombudspersonen im Forschungsverbund und der 7 Institute
Intranet FVB e.V.
Interne Meldestelle