Tierversuche

Am Leibniz-IZW werden regelmäßig Versuche mit Tieren durchgeführt. Diese Seite klärt unter anderem über die Gründe, die untersuchten Tierarten, die Belastungen, den rechtlichen Rahmen und die Vorgehensweise der Tierversuche am IZW auf. In Deutschland durchgeführte Tierversuche unterliegen dem Deutschen Tierschutzgesetz, das auf der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ beruht. Auch bei Tierversuchen außerhalb Deutschlands, etwa in Afrika oder Asien, werden diese im Einklang mit allen relevanten gesetzlichen Vorschriften und in enger Abstimmung mit zuständigen Behörden durchgeführt.

Die folgende Statistik  führt die Tierversuche auf, die das IZW in den letzten fünf Jahren in Deutschland durchgeführt hat.

Warum führen wir Versuche mit Tieren durch?

Das Leibniz-IZW betreibt gemäß seiner Mission Forschung für den Artenschutz. Ein wirkungsvoller Artenschutz ist nur möglich, wenn Lebensweise und Anpassungsleistungen der zu schützenden Tierarten bekannt sind bzw. man Wirkung von Umweltbedingungen, menschlichen Einflüssen und auch Schutzmaßnahmen auf diese Tiere beurteilen kann. Diese Kenntnisse möglichst umfänglich zu erlangen, ist Aufgabe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Leibniz-IZW. Versuche mit Tieren der zu untersuchenden Arten sind dabei oftmals unerlässlich. Unsere Versuche helfen uns, die Lebensweise und die komplexen Anpassungsleistungen der Wildtiere in ihrer natürlichen Umgebung zu verstehen, um wissenschaftlich fundierte Konzepte und Methoden für den Artenschutz zu entwickeln. Die Ergebnisse dieser Studien finden sich in zahlreichen Publikationen.

Wo finden unsere Versuche statt?

Die meisten Versuche des Leibniz-IZW mit Wildtieren finden in ihrem eigenen Lebensraum statt. Die Anpassungsleistungen von Tieren an ihre Umwelt und ihre Reaktionen auf Umweltänderungen wie beispielsweise Zerstückelung von Lebensräumen, Klimawandel oder Verstädterung können nur an Tieren im Freiland untersucht werden, weil die komplexen Wechselwirkungen in Gehegen oder Laboren nicht nachgestellt werden können.

So müssen für viele Projekte des Leibniz-IZW Wildtiere gefangen werden, beispielsweise um sie zu markieren, damit sie im Verlauf der Studie einfach und eindeutig identifiziert werden können. Um ihre Bewegungsmuster und ihr Verhalten erforschen zu können, werden die Tiere mit Telemetrie-Sendern ausgestattet. Die fortschreitende technische Entwicklung auf diesem Gebiet hat dazu geführt, dass die verwendeten Sender immer kleiner und leichter geworden sind. So ist die Belastung der Tiere durch die Besenderung sehr gering, gleichzeitig können mehr Daten über längere Zeiträume gesammelt werden.

Nach europäischem Recht gelten das Fangen von Wildtieren und das Anlegen von Senderhalsbändern als Tierversuch. Auch Probennahmen (beispielsweise Blut, Speichel, Haare) für weitere Labor-Analysen müssen als Tierversuch beantragt und genehmigt werden.

Einige Studien bedürfen einer regelmäßigen, wiederholten Untersuchung desselben Tieres, um beispielsweise spezifische physiologische Prozesse im Tier nachvollziehen und verstehen zu können. Solche Versuche erfolgen in unserer Feldforschungsstation, an der verschiedene Tierarten gehalten werden. Die Haltung erfolgt entweder nur für die Laufzeit des Projekts oder dauerhaft als Zucht.

Welche Belastung erfahren die Tiere bei unseren Studien?

Nach geltendem EU-Recht werden Tierversuche in verschiedene Belastungskategorien eingeteilt. Es wird unterschieden zwischen geringer, mittlerer und schwerer Belastung sowie Tötung zur Organentnahme für wissenschaftliche Zwecke. Mehr Informationen zu den Belastungsgraden finden Sie hier.

Versuche mit Tieren am Leibniz-IZW sind fast ausschließlich der Kategorie „gering belastend“ zugeordnet (beispielsweise das Anlegen eines Senderhalsbands). Sehr wenige sind als mittlere Belastung eingestuft, weil die Untersuchungen einen Eingriff notwendig machen. Ein paar wenige Studien untersuchen die Organe von Tieren, nachdem die Tiere getötet wurden.

Welche Tierarten werden am Leibniz-IZW untersucht?

In den letzten fünf Jahren fanden Freilanduntersuchungen statt an:

  • verschiedenen Fledermausarten (beispielsweise Großer Abendsegler),
  • Feldhasen,
  • Feldmäusen,
  • Füchsen,
  • Greifvögeln (beispielsweise Seeadler),
  • Igeln,
  • Waschbären,
  • Wasservögeln (beispielsweise Nilgänse), sowie
  • Wildschweinen.

Untersuchungen an am Leibniz-IZW oder auf der Feldforschungsstation gehaltenen Tierarten finden oder fanden in den letzten fünf Jahren statt an:

  • Feldhasen (in Zucht),
  • Nacktmullen (in Zucht),
  • Rehen (in Zucht),
  • verschiedenen Fledermausarten,
  • Schneehasen (Projekt beendet),
  • Wildmeerschweinchen (Projekt beendet)
Planung von Tierversuchen am Leibniz-IZW

Trotz der Unvermeidbarkeit von Tierversuchen in unserer Forschung legen wir großen Wert auf das 3R-Prinzip. Die 3 R stehen für „Replace, Reduce, Refine“, also „Vermeiden, Verringern, Verbessern“. Mehr Informationen zu den 3R finden Sie hier

Wir versuchen so weit wie möglich auf den Einsatz von Tieren in Versuchen zu verzichten und Alternativen zu Tierversuchen zu entwickeln bzw. zu nutzen. Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln auch nicht-invasive Methoden, um Tierversuche ersetzen zu können:
sie verbessern zum Beispiel die Methodik von Hormonanalysen aus Urin oder Haaren, gewinnen genetisches Material aus Kotproben, setzen Wildtierkameras ein, um das Vorkommen und Verhalten von Arten zu dokumentieren, untersuchen die inneren Organe durch Ultraschall und Computertomographie oder nutzen stabile Isotope, um die Ernährungsweise und Herkunft von Tieren zu bestimmen.

Wo Tierversuche unumgänglich sind, ist es in unserem eigenen Interesse, die Anzahl der Tiere in den Versuchen so gering wie nötig zu halten. Deshalb werden in der Planungsphase statistische Berechnungen durchgeführt, um die absolut notwendige Mindestanzahl von Tieren zu ermitteln. Zusätzlich versuchen wir durch den steten Einsatz modernster Mess- und Analyseverfahren, die Belastung der Tiere auf ein Minimum zu verringern und möglichst viele Erkenntnisse aus der Verwendung möglichst weniger Tiere generieren zu können.

Rechtlicher Rahmen von Tierversuchen

Deutschland hat eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit. Es basiert auf der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“, die zuletzt 2010 überarbeitet wurde. Tierversuche sind in Deutschland durch das Tierschutzgesetz und die „Tierschutz-Versuchstierverordnung“ geregelt. Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz (Artikel 20a) aufgenommen. Jeder Tierversuch muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Zum Antragsverfahren gehört neben einer umfangreichen Literaturrecherche, um den gegenwärtigen Stand des Wissens der spezifischen Untersuchungsfrage darzulegen, auch eine Statistik-Planung bezüglich der minimal notwendigen Tierzahlen. Für jeden Tierversuchsantrag muss der Belastungsgrad für die Tiere im Vorfeld eingeschätzt und begründet werden, weshalb der wissenschaftliche Nutzen die jeweilige Belastung der Tiere ethisch rechtfertigt. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier. Für alle geschützten Tierarten muss zusätzlich zum Tierversuchsantrag noch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden. Weiterhin dürfen Tierversuche nur durch ausgebildete und geschulte Personen durchgeführt werden. Diese Personen unterliegen der ständigen Kontrolle der Tierschutzbeauftragten und der zuständigen Behörde. Jeder Schritt in einem Tierversuch wird protokolliert und die Anzahl der verwendeten Tiere der zuständigen Behörde jährlich gemeldet.

Weitere Informationen zum Thema Tierversuche

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Tierversuche finden Sie auf den Homepages verschiedener Organisationen.

Informationsinitiative Tierversuche verstehen

„Tierversuche verstehen“ ist eine Initiative der deutschen Wissenschaft, koordiniert von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Sie informiert umfassend, aktuell und faktenbasiert über Tierversuche an öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen.

Understanding animal research

Das englischsprachige Pendant zu “Tierversuche verstehen” wurde in Großbritannien bereits im Jahr 2008 gegründet und stellt eine Vielzahl an Informationen inkl. Videos für die Öffentlichkeit bereit. Zudem können Journalisten und Journalistinnen, Schulen und Schülerinnen und Schüler aufbereitetes Material weiter verwenden.

Leibniz-Gemeinschaft

Als außeruniversitäre Forschungseinrichtungseinrichtung ist es der Leibniz-Gemeinschaft ein Anliegen, transparent mit dem Thema Tierversuche umzugehen. Mehrere Leibniz-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – unter anderem auch die Leibniz-IZW-Tierschutzbeauftragte - zeigen und erklären ihre tierexperimentellen Arbeiten vor der Kamera.

DFG-Broschüre „Tierversuche in der Forschung“

Die von der Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) herausgegebene Broschüre „Tierversuche in der Forschung“ liefert aktuelle und umfangreiche Informationen zu: Zahlen und Einsatzbereichen von Tierversuchen, gesetzlichen Regelungen und ethischen Grundlagen tierexperimenteller Forschung bis hin zu den Möglichkeiten und Grenzen von Alternativmethoden.

ProTest Deutschland

ProTest Deutschland spricht sich klar für Tierversuche in der Forschung aus. Die 2015 gegründete Plattform informiert sachlich über den Nutzen von Tierversuchen mit dem Ziel, ein besseres Verständnis für Tierversuche zu vermitteln. Im Fokus steht dabei der Dialog mit der Öffentlichkeit.

AnimalTestInfo

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlicht in der Datenbank AnimalTestInfo allgemeinverständliche Projektzusammenfassungen von genehmigten Tierversuchsvorhaben in Deutschland. Konkrete Angaben über verwendete Tierzahlen, Tierarten und den Grad der Belastung sind hier einsehbar.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht die jährlichen Tierversuchszahlen. Außerdem vergibt und berichtet das BMEL über den Tierschutzforschungspreis.

Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte

Der Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte ist in erster Linie ein Diskussionsforum der rund 50 Berliner Tierschutzbeauftragten. Regelmäßige Treffen dienen zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch auf dem Gebiet der Versuchstierkunde und dem Schutz von Versuchstieren im Sinne der 3R (Replace, Reduce, Refine). Dabei erarbeitet und veröffentlicht der Arbeitskreis Empfehlungen und Stellungnahmen.

 

Tierschutzbeauftragte

Dr. Gudrun Wibbelt
Tel: +49(0)30 5168211
E-Mail: wibbelt@izw-berlin.de

Dr. Anne Berger
Tel: +49(0)30 5168328
E-Mail: berger@izw-berlin.de